Die Praxis ist zugelassen für die Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Kostenträgern.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse. Eine Aufstellung der abzurechnenden Leistungspositionen kann zur Verfügung gestellt werden.
Privat versicherte Patienten
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen, ersichtlich aus der Rechnungsaufstellung, erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit dem Patienten. Die Leistungen werden mit den üblichen Steigerungssätzen des Gebührensatzes (in der Regel 2,3) berechnet und sind somit von Ihrer Versicherung erstattungsfähig.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Die Abrechnung medizinisch sinnvoller Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, erfolgt nur nach genauer vorheriger Absprache und vertraglicher Regelung direkt mit dem Patienten.
Aktuelle Änderungen unserer Sprechzeiten finden Sie in der Ansage auf dem Anrufbeantworter. Vielen Dank.