Begutachtungen

Begutachtungen erfolgen nach Auftrag, insbesondere durch Betreuungs- und Sozialgerichte, Rentenversicherungsträger, Gesetzliche Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften und für die private Kranken- und Unfallversicherung.

Für die verkehrsmedizinische Begutachtung auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörden nach § 2 Abs. 7 und 8 sowie §§ 11, 13, 14 FeV liegt die verkehrsmedizinische Qualifikation vor.

Privatpersonen können Gutachten in Auftrag geben, dazu sollte vorab eine Beratung vereinbart werden.

 

Aktuelle Änderungen unserer Sprechzeiten finden Sie in der Ansage auf dem Anrufbeantworter. Vielen Dank.